Die Gewährleistung für Leistungen inkl. Einhaltung von Terminen durch die Leistungserbringerin wird ausgeschlossen für Fehler, Störungen und sonstige Mängel, die auf höhere Gewalt, Krieg, Pandemie, Aufruhr, Naturkatastrophen, Streik, nicht bestimmungsgemässe Nutzung oder mangelhafte Mitwirkung der Leistungsbezügerin, einseitige Änderung an der Einsatzumgebung durch die Leistungsbezügerin, ungeeignete Systemvoraussetzungen auf Seiten der Leistungsbezügerin, mangelhafte Umweltbedingungen am Betriebsstandort, Fehler in der Stromversorgung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.